Anfahrtsskizze AuszeichnungEnergiewendeDie InitiativePV-Anlagen der ÜWGBioenergieEnergieeffizienzReferenzprojekteFür die RegionUmweltSportKulturGroß-Gerau-CrowdJob & Karriere Nachweise für Bauleister und Wiederverkäufer Neues VerwaltungsgebäudeSponsoringUnternehmensprofil Downloads Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängersgültig bis 09.09.2018Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungengültig bis 30.09.2020Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungengemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG, gültig bis 31.12.2024Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen§13b Abs. 2 Nr. 4 UstG, gültig bis 13.01.2017Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängersgültig bis 19.10.2015Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängersgültig bis 09.09.2018Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängersgültig bis 19.11.2014