Wärme- & Mieterstrom
Die ÜWG bietet Heizwärme und Warmwassererzeugung sowie Mieterstrom für Quartiere und öffentliche Gebäude als Contractinglösung.
Contracting – ökologisch und ökonomisch
Für Neubauten und die Erneuerung bestehender Energieanlagen kann Contracting für Sie eine lohnende Lösung sein: Planung, Bau und Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen übernimmt die ÜWG komplett. Dadurch profitieren Sie von unserem hauseigenen Standard, mit dem wir bereits über 100 Wärmeanlagen erfolgreich betreiben. Soweit möglich verzichten wir ganz bewusst auf bestimmte Bauteile wie z. B. Mischer oder Verteilerbalken mit hydraulischer Weiche, was zu einem effizienteren Anlagenbetrieb führt.

Warmwasser mit Hygiene-Plus
Für die Trinkwarmwasserbereitung setzen wir auf Hygiene-Kombispeicher. Dadurch verringert sich die Gefahr von Legionellenbildung trotz zentraler Installation enorm. Außerdem entfallen die Nachteile von dezentralen Frischwasserstationen.
Auch eine zentrale Trinkwasseraufbereitung können wir ins Contracting einbeziehen.

Strom-Mix nach Maß
Im Regelfall setzen wir für die Wärmeerzeugung Blockheizkraftwerke sowie Wärmepumpen zusammen mit Spitzengaskesseln ein. So entsteht Strom zu günstigen Konditionen. Sofern geeignete Flächen vorhanden sind, erweitern wir das Projekt gerne um eine Photovoltaikanlage. Stellen Sie besondere Anforderungen an die Effizienz? Ist Ihnen beispielsweise ein niedriger Primärenergiefaktor wichtig, prüfen wir weitergehende Optionen wie z.B. eine Erdwärmesondenanlage. Gerne stellen wir Ihnen auch die Möglichkeiten zum Einsatz von innovativen Brennstoffzellen-Blockheizkraftwerken vor.
Eine Ladelösung für Elektroautos mit intelligentem Lademanagement für mehrere Ladepunkte macht jede Einrichtung noch attraktiver. Hierbei berücksichtigen wir auch den selbst erzeugten Strom und dimensionieren den Stromanschluss passgenau.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, ist am 14. November 2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft getreten. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.
Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Entlastung die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht, sie gilt rückwirkend ab Januar 2023.
Kundinnen und Kunden der ÜWG brauchen Sie sich um nichts zu kümmern! Wir werden die Wärmepreisbremse und die Mehrwertsteuersenkung ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigen und Sie in einem individualisierten Schreiben über den Entlastungsbetrag informieren. Januar und Februar werden bei der Endabrechnung abgezogen.
Mehr Infos zur Wärmepreisbremse finden Sie hier.