Abtrennung Netzanschluss
Wenn Gebäude abgerissen werden, dann müssen alle Versorgungskabel und -leitungen zum Gebäude meist im öffentlichen Bereich des Bürgersteigs oder der Straße abgetrennt werden. Dies kann auch bei tiefgreifenden Umbaumaßnahmen notwendig sein.
Wir sind im Bereich der von uns betreuten Netze für die Abtrennung der Anschlüsse zuständig. Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen auf der Baustelle kommt, senden Sie uns bitte das Formular "Auftrag zur Abtrennung eines Netz-Hausanschlusses" vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme zu.
Wichtig sind u.a. Ihre Angaben zur zukünftig weiteren Nutzung von Gebäuden auf dem Grundstück, aus der sich Standardhausanschlüsse oder Sondernetzanschlüsse mit besonderen Anforderungen ergeben.
Achtung:
Ein Abriss des Gebäudes darf erst nach erfogter Trennung der Hausanschlüsse (Strom, Gas und Wasser) durchgeführt werden.
Ihr Kontakt für Netzservice
Tel: 06152 718 153
Hausanschluesse(at)uewg.de
