KWKG-Einspeisung

Link zum Online-Formular: Einspeiseanfrage (online)

Nutzen Sie für die Standortangabe der geplanten Erzeugungsanlage bitte stets die Adressvorschläge des Online-Formulars (Freitext vermeiden!). Andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.  

Sollten Sie weiterhin Schwierigkeiten bei der Anmeldung über das Online-Formular haben, senden Sie uns einfach einen Screenshot mit der vollständig ausgefüllten Anfrage per E-Mail an einspeiser@uewg.de . Wir kümmern uns anschließend gerne um die weiteren Schritte.

Sie wünschen eine zügige Bearbeitung Ihrer Einspeiseanfrage? Dann geben Sie bei telefonischen Rückfragen und E-Mails bitte stets die Bearbeitungs-ID an, die wir Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung per E-Mail mitgeteilt haben.

  • 1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung

    Nachdem Sie die Einspeise-Anfrage EEG und KWK (online) ausgefüllt und zugesendet haben, prüfen wir, ob über den vorhandenen Hausanschluss die erzeugte Leistung der KWK-Anlage eingespeist werden kann oder ob ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss.

    Bitte senden Sie uns stets einen aussagefähigen Lageplan (z.B. Grundbuchauszug) zu, aus dem der Standort der Anlage eindeutig hervorgeht.

    Wichtig: Nutzen Sie für die Standortangabe der geplanten Erzeugungsanlage bitte stets die Adressvorschläge des Anmeldeportals (Freitext vermeiden!). Andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.

  • 2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung

    Das Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich per E-Mail mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, dann beraten wir Sie gerne zu den bestehenden Möglichkeiten. Auf Wunsch können wir auch gerne einen Termin vor Ort vereinbaren.

  • 3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme (erforderliche Unterlagen)

    Während Ihre Anlage aufgebaut wird, empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen vorab gebündelt per E-Mail einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:

    1. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll (aktuelle Version) der Anlage. Das entsprechende Formular finden Sie unter https://www.mainzer-netze.de/stromnetze/netzeinspeisung/dokumente
    2. Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise mittels eines technischen Übersichtsschaltplans (Stromlaufplan) der Anlage. Aus dem Plan muss sowohl die Art der Zuschaltung im Netz als auch das Messkonzept ersichtlich sein.
    3. Das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (Eigenerklärung nicht zulässig).
    4. Einheitenzertifikate für jeden geplanten Typ der Erzeugungseinheit und der ggf. vorhandenen Speichereinheit/en (Eigenerklärungen nicht zulässig).
    5. Weitere anschlussrelevante Unterlagen gem. Kap. 4.2 VDE-AR-N 4105 (u.a. Datenblatt des/der installierten BHKWs, ggf. vorhandener Speicher, etc.).

    Wir möchten Sie ferner darauf hinweisen, dass seit dem 31.01.2019 Anlagenbetreiber nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet sind, sich selbst sowie ihre Anlage(n) und ggf. vorhandene Speichereinheiten im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme zu registrieren. Damit die Zuschlagszahlungen nach KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können (ein Antrag auf Zulassung der Anlage muss Ihrerseits zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden), müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.

  • 4. Schritt: Fertigmeldung (Antrag auf Inbetriebsetzung)

    Ist die KWKG-Anlage am Bestimmungsort final errichtet und der ggf. erforderliche neue Netzanschluss hergestellt, senden Sie uns bitte den  Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage (PDF) vom zugelassenen Elektroinstallateur per E-Mail zu. Bei Anlagen mit einer Leistung > 30 kW erfolgt damit die Ausgabe der erforderlichen Messwandler beim ÜWG.

    Voraussetzungen zur technischen Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber

    Wir bearbeiten Ihre Anfrage im Auftrag des vergütungspflichtigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH. Bitte achten Sie darauf, dass der ausführende Elektro-Installationsbetrieb im Installateurverzeichnis der Mainzer Netze GmbH eingetragen ist, so dass die Arbeiten nach unseren Richtlinien ausgeführt und bei uns an- und fertiggemeldet werden. Andernfalls muss der ausführende Elektro-Installationsbetrieb das Formular "Antrag auf Eintragung in das Gastinstallateurverzeichnis“ mit einer Kopie des Installateurausweises zeitnah zur weiteren Bearbeitung an frank.klopfleisch(at)mainzer-netze.de senden.

    Das Installateurverzeichnis und das genannte Formular sind im Internet unter https://www.uewg.de/partner/installateure/installateurverzeichnis/ hinterlegt.

  • 5. Schritt: Prüfung der Unterlagen

    Wenn Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind (bevorzugt per E-Mail), dann prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Denn nur wenn alle Dokumente vorliegen, können die nächsten Schritte erfolgen. Sobald die Betriebsbereitschaft der KWKG-Anlage durch uns abschließend geprüft wurde, kann ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart werden.

  • 6. Schritt: Inbetriebnahme (Zuschaltung an das öffentliche Netz)

    Bei der Inbetriebnahme vor Ort (hier: Zuschaltung an das öffentliche Netz) wird das Inbetriebnahmeprotokoll vervollständigt, Zählernummer, Zählerstand, etc. werden eingetragen. Außerdem wird die Anlage funktionellen Prüfungen unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.

    Bitte beachten Sie: Das eigenständige Zuschalten von Anlagen an das öffentliche Netz ist nicht zulässig. Die Zuschaltung kann nur durch das Überlandwerk Groß-Gerau erfolgen.

    Nach der Inbetriebnahme legt die Mainzer Netze GmbH den Einspeiser als solchen in der Buchhaltung an, um die Einspeisevergütungen regelmäßig überweisen zu können.

Nach der technischen Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Mainzer Netze GmbH. Details siehe Merkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen (PDF).  

Ihre Fragen zur Einspeisevergütung richten Sie daher bitte direkt an den vergütungspflichtigen Netzbetreiber unter 06131 / 12 74 74 bzw. einspeiser@mainzer-netze.de .

Bitte beachten Sie bei der Einspeisung von Strom in das Netz auch folgende Dokumente:

Technische Bedingungen und Hinweise für Erzeugungsanlagen (NS)

Technische Bedingungen und Hinweise für Erzeugungsanlagen (MS)

Messkonzepte dezentrale Einspeiseanlagen

Weitere Informationen

Beim Anschluss von KWKG-Anlagen sind die technischen Richtlinien und Verordnungen der Mainzer Netze GmbH für Anschlüsse am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner für
dezentrale Stromeinspeisung

Tel: 06152 718 266
Fax: 06152 718 173
    
einspeiser(at)uewg.de