KWKG-Einspeisung
Wir bearbeiten Ihre Anfrage zum Anschluss von EEG- und KWKG-Anlagen im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH.
Die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage erfolgt derzeit über Ihren Installateur. Nach der Einreichung der Einspeiseanfrage erhalten Sie im Rahmen unseres digitalisierten Verfahrens aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand und zum weiteren Vorgehen bequem in Ihrem Kunden- oder Installateur-Portal.
Hier geht´s zum Kundenportal
Hier geht´s zum Installateur-Portal
Hinweis: Sollten Sie bereits eine Stromerzeugungsanlage bei uns angemeldet haben, behält die erteilte Einspeisezusage selbstverständlich ihre Gültigkeit. Im Zuge der aktuellen Systemumstellung erfolgt die Anmeldung zur Inbetriebnahme von bereits gemeldeten Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik- und KWKG-Anlagen) ebenfalls über das neue Installateurportal. Durch die Anmeldung im neuen Portal wird sichergestellt, dass Ihre Anlage weiterhin ordnungsgemäß in den weiteren Bearbeitungs- und Inbetriebnahmeprozess übernommen wird. Bitte tragen Sie hierzu die ID-Nummer Ihrer Einspeisezusage im Bemerkungsfeld der Zusammenfassung am Ende des Anmeldeprozesses ein. Dadurch kann Ihr neuer Vorgang eindeutig der bereits vorliegenden Anfrage zugeordnet und eine zügige Bearbeitung sichergestellt werden.
Schritt für Schritt Anleitung
1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung
Nachdem Sie die Anmeldung Ihrer Anlage ausgefüllt haben, prüfen wir in Abstimmung mit dem für den Anschluss zuständigen Netzbetreiber, ob über den vorhandenen Hausanschluss die erzeugte Leistung der Stromerzeugungsanlage eingespeist werden kann oder ob ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss.
2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung
Das vom zuständigen Netzbetreiber festgestellte Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich per E-Mail mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, dann beraten wir Sie gerne zu den bestehenden Möglichkeiten. Auf Wunsch können wir auch gerne einen Termin vor Ort vereinbaren.
3. Schritt: Einreichung und Prüfung der Unterlagen
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen werden von uns über digitale Klickstrecken direkt bei dem zuständigen Elektroinstallateur abgefragt.
Aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand und zum weiteren Vorgehen erhalten Sie in unserem Kundenportal und Installateur-Portal.
Sind alle Informationen bei uns eingetroffen, prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Denn nur wenn alle Angaben und Dokumente vorliegen, können die nächsten Schritte erfolgen. Sobald die Betriebsbereitschaft der Stromerzeugungsanlage durch uns abschließend geprüft wurde, kann ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart werden.
4. Schritt: Inbetriebnahme (Zuschaltung an das öffentliche Netz)
Bei der Inbetriebnahme vor Ort (hier: Zuschaltung an das öffentliche Netz) wird die Anlage einer funktionellen Prüfung unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.
Bitte beachten Sie: Das eigenständige Zuschalten von Anlagen an das öffentliche Netz ist nicht zulässig. Die Zuschaltung kann nur durch das Überlandwerk Groß-Gerau GmbH erfolgen. Diese Zuschaltung muss zeitlich nicht zwingend mit dem Inbetriebnahmedatum nach aktuellem EEG zusammenfallen.
Nach der Zuschaltung legt die Mainzer Netze GmbH den Einspeiser als solchen in der Buchhaltung an, um die Einspeisevergütung regelmäßig überweisen zu können.
Ihre Fragen zur Einspeisevergütung richten Sie daher bitte direkt an den vergütungspflichtigen Netzbetreiber unter einspeiser@mainzer-netze.de oder 06131 / 12 74 74.
Weitere Informationen
Nach der technischen Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Mainzer Netze GmbH. Details siehe Merkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen.
Bitte beachten Sie bei der Einspeisung von Strom in das Netz auch folgende Dokumente:
Beim Anschluss von KWKG-Anlagen sind die technischen Richtlinien und Verordnungen für Anschlüsse am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen.
Datenschutzhinweise inkl. Pflichtinformationen gem. Art. 13 DS-GVO