EEG-Einspeisung

Solar Photovoltaik-Dach mit Arbeitern
Trennlinie

Wir bearbeiten Ihre Anfrage zum Anschluss von EEG- und KWKG-Anlagen im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers, der Mainzer Netze GmbH.

Die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage erfolgt derzeit über Ihren Installateur. Nach der Einreichung der Einspeiseanfrage erhalten Sie im Rahmen unseres digitalisierten Verfahrens aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand und zum weiteren Vorgehen bequem in Ihrem Kunden- oder Installateur-Portal.


Hier geht´s zum Kundenportal​

Hier geht´s zum Installateur-Portal


Hinweis: Sollten Sie bereits eine Stromerzeugungsanlage bei uns angemeldet haben, behält die erteilte Einspeisezusage selbstverständlich ihre Gültigkeit. Im Zuge der aktuellen Systemumstellung erfolgt die Anmeldung zur Inbetriebnahme von bereits gemeldeten Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik- und KWKG-Anlagen) ebenfalls über das neue Installateurportal. Durch die Anmeldung im neuen Portal wird sichergestellt, dass Ihre Anlage weiterhin ordnungsgemäß in den weiteren Bearbeitungs- und Inbetriebnahmeprozess übernommen wird. Bitte tragen Sie hierzu die ID-Nummer Ihrer Einspeisezusage im Bemerkungsfeld der Zusammenfassung am Ende des Anmeldeprozesses ein. Dadurch kann Ihr neuer Vorgang eindeutig der bereits vorliegenden Anfrage zugeordnet und eine zügige Bearbeitung sichergestellt werden.
 

Sollten Sie fragen zu dem Bearbeitungsstand Ihrer Einspeiseanfrage haben, so geben Sie bitte stets die Vorgangsnummer an. Diese Vorgangsnummer haben wir Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage per E-Mail übermittelt.

Schritt für Schritt Anleitung

1. Schritt: Einspeiseanfrage für Netzverträglichkeitsprüfung

Umschalter

2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung

Umschalter

3. Schritt: Einreichung und Prüfung der Unterlagen

Umschalter

4. Inbetriebnahme (Zuschaltung an das öffentliche Netz)

Umschalter
Trennlinie

Weitere Informationen

Beim Anschluss von EEG-Anlagen sind die technischen Richtlinien und Verordnungen der Mainzer Netze GmbH für Anschlüsse am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz zu berücksichtigen.

Aufhebung der 70%-Regelung bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) Betreiber von Photovoltaik-Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 7 kWp sowie Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022 können die bisherige 70%-Wirkleistungsbegrenzung an deren Stromerzeugungsanlage aufheben lassen. Das Formular ist zur Bestätigung ggü. dem Netzbetreiber zu nutzen und diesem vollständig ausgefüllt einzureichen.