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Donnerstag, 17.05.2012

Ihre Ansprechpartner im Vertrieb

   
Tel: 06152 718 152
Fax: 06152 718 173
    
vertrieb@uewg.de

Hr. Tarara und Hr. Gote

Weitere Informationen zu Erdwärme, Solar- und Bioenergie finden Sie unter „Erneuerbare Energien“.

KWK-Einspeisung

Anmeldeverfahren und Formulare

1. Schritt: Prüfung der Netzverträglichkeit

Aus der netztechnischen Prüfung geht hervor, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ihre Anfrage Netzanschluss (PDF) zur Einspeisung einer KWK-Anlage können Sie bequem per Fax, Email oder auf dem Postweg einreichen. Bitte legen Sie stets einen aussagefähigen Lageplan (z.B. Grundbuchauszug) bei, aus dem der Standort der Anlage hervorgeht.

2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung

Das positive Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, ist im Sonderfall der Anschluss mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden. Dazu beraten wir Sie gerne und kompetent, auf Wunsch können Sie auch einen Termin vor Ort mit uns vereinbaren.

3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme

Während die Anlage installiert und gegebenenfalls der Anschluss erstellt wird, empfehlen wir Ihnen, folgende erforderlichen Unterlagen vorab einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:

 

 

4. Schritt: Fertigmeldung

Ist die KWK-Anlage am Bestimmungsort fertig hergestellt, ist uns der Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage (PDF) bzw. die Fertigmeldung als VDEW-Formblatt zuzuschicken. Bei Anlagen mit einer Leistung > 40 kW erfolgt damit die Ausgabe der erforderlichen Wandler beim ÜWG.

5. Schritt: Prüfung der Unterlagen

Wenn alle Unterlagen prüffähig und soweit vollständig ausgefüllt vorliegen, sowie die Betriebsbereitschaft der KWG-Anlage hergestellt ist, wird ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart.

6. Schritt: Inbetriebnahme

Bei der Inbetriebnahme vor Ort wird das Inbetriebnahmeprotokoll vervollständigt (Zählernummer, Zählerstand, etc.), sowie vom Installateur und Kunde unterschrieben. Außerdem wird die Anlage funktionellen Prüfungen unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.

Der Anschluss an das öffentliche Netz mit einem geeichten Eigentumszähler ist zulässig!

Nach der Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Details siehe
undefinedMerkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen (PDF).  

Weitere Informationen

Die gesetzliche Grundlage für die Einspeisung einer KWK-Anlage entnehmen Sie bitte folgendem PDF:

undefinedKraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) (PDF, 36 KB)