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Weitere Informationen zu Erdwärme, Solar- und Bioenergie finden Sie unter „Erneuerbare Energien“.
KWK-Einspeisung
Anmeldeverfahren und Formulare
1. Schritt: Prüfung der Netzverträglichkeit
Aus der netztechnischen Prüfung geht hervor, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ihre Anfrage Netzanschluss (PDF) zur Einspeisung einer KWK-Anlage können Sie bequem per Fax, Email oder auf dem Postweg einreichen. Bitte legen Sie stets einen aussagefähigen Lageplan (z.B. Grundbuchauszug) bei, aus dem der Standort der Anlage hervorgeht.
2. Schritt: Mitteilung über das Ergebnis der Netzprüfung
Das positive Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen umgehend schriftlich mit. Kann die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss einspeisen, ist im Sonderfall der Anschluss mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden. Dazu beraten wir Sie gerne und kompetent, auf Wunsch können Sie auch einen Termin vor Ort mit uns vereinbaren.
3. Schritt: Umsetzung der Maßnahme
Während die Anlage installiert und gegebenenfalls der Anschluss erstellt wird, empfehlen wir Ihnen, folgende erforderlichen Unterlagen vorab einzureichen, um Verzögerungen bei der späteren Inbetriebnahme zu vermeiden:
- Ein möglichst vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll für KWK-Anlagen (PDF).
- Einen Lageplan und einen technischen Schaltplan der Anlage. Aus den Plänen müssen der Einspeisungs- bzw. Anschlusspunkt sowie die Lage der Stromerzeugungsanlage ersichtlich sein.
- Die komplette technische Dokumentation der installierten Anlage.
- Ggf. der Eichschein bei einem kundeneigenen Zähler (Eigentumszähler).
- Kostenübernahmeerklärung für die Zählersetzung.
- Bei Anlagen >100kWp die Erklärung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement.
- Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats.
- Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage bzw. Fertigmeldung (PDF).
4. Schritt: Fertigmeldung
Ist die KWK-Anlage am Bestimmungsort fertig hergestellt, ist uns der Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage (PDF) bzw. die Fertigmeldung als VDEW-Formblatt zuzuschicken. Bei Anlagen mit einer Leistung > 40 kW erfolgt damit die Ausgabe der erforderlichen Wandler beim ÜWG.
5. Schritt: Prüfung der Unterlagen
Wenn alle Unterlagen prüffähig und soweit vollständig ausgefüllt vorliegen, sowie die Betriebsbereitschaft der KWG-Anlage hergestellt ist, wird ein Termin für die Inbetriebnahme und zur Installation des Zählers vereinbart.
6. Schritt: Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme vor Ort wird das Inbetriebnahmeprotokoll vervollständigt (Zählernummer, Zählerstand, etc.), sowie vom Installateur und Kunde unterschrieben. Außerdem wird die Anlage funktionellen Prüfungen unterzogen und bei einem positiven Ergebnis dem Netz zugeschaltet.
Der Anschluss an das öffentliche Netz mit einem geeichten Eigentumszähler ist zulässig!
Nach der Inbetriebnahme erfolgt die kaufmännische Abwicklung über die Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Details siehe
Merkblatt zum Betrieb von Einspeiseanlagen (PDF).
Weitere Informationen
Die gesetzliche Grundlage für die Einspeisung einer KWK-Anlage entnehmen Sie bitte folgendem PDF:



